Mittelprojekte - bis 100.000 € Gesamtkosten
Für die neue INTERREG-Förderperiode 2021-2027 hat die EUREGIO für ihren Raum eine Grenzraumstrategie5.86 MB erarbeitet.
Die EUREGIO-Grenzraumstrategie setzt inhaltlich für die kommenden Jahre drei thematische Schwerpunkte für die Zusammenarbeit in ihrem Gebiet:
- Klimaneutralität durch Kreislaufwirtschaft auf kommunaler und regionaler Ebene
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Vernetzung im Konnex eines grenzüberschreitenden (Aus)Bildungsangebotes
- Vernetzter, nachhaltiger Tourismus
Insbesondere in diesen Schwerpunktbereichen können grenzüberschreitende Kleinprojekte (bis 35.000 € Gesamtkosten) und Mittelprojekte (bis 100.000 € Gesamtkosten) über die EUREGIO mit Mitteln aus dem INTERREG-Programm Bayern/Österreich gefördert werden. Dazu erhält die EUREGIO ein Rahmenbudget aus dem INTERREG-Programm.
Zudem besteht die Möglichkeit, ohne thematische Begrenzung sog. people to people-Projekte (= Begegnungsprojekte, bis 5.000 € Gesamtkosten) ebenfalls zur Förderung über INTERREG zu beantragen.
Genehmigung der people to people-, Klein- und Mittelprojekte: EUREGIO-Entscheidungsgremium
Einreichfrist
Mittelprojekte können laufend eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Mittelprojekte läuft bis 30. November 2024.
Wichtige Informationen zur Einreichung von Mittelprojekten:
- JEMS Leitfaden zur Antragstellung Mittelprojekte3.04 MB
- Förderfähigkeitsregeln1.06 MB
- Handbuch zu den Förderfähigkeitsregeln1.38 MB
- Projektselektionskriterien
- Indikatorenhandbuch
- Leitfaden zur Personaleinstufung in den Leistungsgruppen
Formulare zur Einreichung über das elektronische Monitoring-System (JEMS):
- MUSTER Antragsformular Mittelprojekte317 KB (konkrete Antragstellung in JEMS)
- Beiblatt C 1.1 Themenschwerpunkte & Indikatoren EUREGIO966 KB
- Vorlage Partnerschaftserklärung265 KB
- bei Kofinanzierungen: Vorlage Kofinazierungserklärung268 KB -> externe nationale Kofinanzierungsmittel
- bei Personalkosten Kopie der Arbeitsverträge und Nachweis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung bei bereits angestelltem Personal
- Bei Förderung nach AGVO: unterzeichnete Vorlage Selbsterklärung zur Förderung auf Basis der AGVO32 KB -> ALLE Partner die Kosten abrechnen für mögliche Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
- bei de-minimis Förderung: Erklärung zu beantragten/erhaltenen De-minimis-Förderungen273 KB -> bei Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
Ergänzende Anhänge:
- Rechtsstatus der jeweiligen Organisationen -> ALLE Partner; Ausnahme: Hochschulen & Gebietskörperschaften
- bei privaten Träger (mehrheitlich privat finanziert): Jahresabschluss/Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung der letzten beiden vorliegenden Jahre -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung: Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt durch Steuerberater, Finanzamt bzw. interne Finanzabteilung -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei erforderlichen behördlichen Genehmigung: Status der behördlichen Genehmigungen
Von der Projektidee bis zur -abrechnung beraten, unterstützen und begleiten Sie gerne:
Steffen Rubach | T: +49/8654/772108 | E: s.rubach(at)euregio-salzburg.eu |
Andrea Folie | T: +49/8654/772107 | E: a.folie(at)euregio-salzburg.eu |
Heidi Steiner | T: +49/8654/772109 | E: h.steiner(at)euregio-salzburg.eu |