People to people-Projekte - bis 5.000 € Gesamtkosten
Begegnungsprojekte (sog. people to people-Projekte) bis 5.000 € Gesamtkosten können zur Förderung über INTERREG über die EUREGIO Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein beantragt werden.
Die Themenbereiche, in denen people to people-Projekte initiiert werden können, sind sehr vielfältig. Dazu zählen unter anderem Begegnungsmaßnahmen in den Bereichen Kultur, Bildung, Tourismus, Wirtschaft, Jugend, Mobilität, Sicherheit, Soziales, Raumordnung, Natur und Umwelt, Land- und Forstwirtschaft oder Sport.
Gefördert wird der Austausch zwischen Menschen über Grenzen hinweg. Der Fokus liegt dabei auf gemeinsamen grenzüberschreitenden Veranstaltungen, auf gemeinsamen Treffen und auf Austauschmöglichkeiten.
Genehmigung der people to people-Projekte: EUREGIO-Entscheidungsgremium
Einreichfrist
People to people-Projekte können laufend eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für people to people-Projekte läuft bis 28. Februar 2025.
Wichtige Informationen zur Einreichung von People to People-Projekten:
- Leitfaden zur Budgetierung und Anerkennung von Kosten in Projekten mit Gesamtkosten bis zu 35.000 €1.23 MB
- Projektselektionskriterien
Auszufüllende Formulare (Einreichung bei EUREGIO per Post oder persönlich):
- Antragsformular people-to-people-Projekte315 KB
- bei Kofinanzierungen: Vorlage Kofinazierungserklärung268 KB -> externe nationale Kofinanzierungsmittel
- Bei Förderung nach AGVO: unterzeichnete Vorlage Selbsterklärung zur Förderung auf Basis der AGVO32 KB -> ALLE Partner die Kosten abrechnen für mögliche Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
- bei de-minimis Förderung: Erklärung zu beantragten/erhaltenen De-minimis-Förderungen273 KB -> bei Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
Ergänzende Anhänge:
- Plausibilisierungsunterlagen für Kostenplan & Meilensteine
- Rechtsstatus der jeweiligen Organisationen -> ALLE Partner; Ausnahme: Hochschulen & Gebietskörperschaften
- bei privaten Träger (mehrheitlich privat finanziert): Jahresabschluss/Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung der letzten beiden vorliegenden Jahre -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung: Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt durch Steuerberater, Finanzamt bzw. interne Finanzabteilung -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei erforderlichen behördlichen Genehmigung: Status der behördlichen Genehmigungen
Von der Projektidee bis zur -abrechnung beraten, unterstützen und begleiten Sie gerne:
Steffen Rubach | T: +49/8654/772108 | E: s.rubach(at)euregio-salzburg.eu |
Andrea Folie | T: +49/8654/772107 | E: a.folie(at)euregio-salzburg.eu |
Heidi Steiner | T: +49/8654/772109 | E: h.steiner(at)euregio-salzburg.eu |